Pauschal 410 Euro + Fahrtkosten

Leistung:

  • 1 oder 2 Vorgespräche, vorzugsweise in Ihrem Haus
  • Vermittlung von Musikern (instrumental oder vokal), falls Live-Musik gewünscht wird
  • Organisation besprochener Rituale und des Ablaufs der Trauerfeier
  • Ausarbeitung der Rede
  • Regie der Trauerfeier
Pauschal 410 Euro + Fahrtkosten

Wenn der Ort der Feier organisiert werden soll, ensprechende Kosten (z.B.Raummiete)

Leistung:

  • 1 oder 2 Vorgespräche, vorzugsweise in Ihrem Haus
  • Vermittlung von Musikern (instrumental oder vokal), falls Live-Musik gewünscht wird
  • Organisation besprochener Rituale und des Ablaufs der Trauerfeier
  • Ausarbeitung der Rede
  • Regie der Trauerfeier
Pauschal 410 Euro + Fahrtkosten

Leistung:

  • 1 oder 2 Vorgespräche, vorzugsweise in Ihrem Haus
  • Ausarbeitung der Rede
  • Besprechung der Rede

Die Rede kann jederzeit verändert oder ergänzt werden. Dann wird ein Stundensatz von pauschal 30 Euro berechnet + Fahrtkosten.

  • Vermittlung von Musikern (instrumental oder vokal), falls Live-Musik gewünscht wird
  • Organisation besprochener Rituale und des Ablaufs der Trauerfeier
  • Regie der Trauerfeier

Pauschal 60 Euro + Fahrtkosten
Für Fahrzeit und Fahrtkosten verrechne ich 0,30 Euro (brutto) pro gefahrenem km.

Pauschal 270 Euro + Fahrtkosten

Sonderkonditionen
Leistung:

  • 1 Vorgespräch, vorzugsweise in Ihrem Haus
  • Organisation besprochener Rituale und des Ablaufs der Trauerfeier
  • Ausarbeitung der Rede
  • Regie der Trauerfeier

*Sozialbestattung

Übernahme der Bestattungskosten.
Die erforderlichen Kosten einer ortsüblichen einfachen Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
In diesem Fall kann die Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln beantragt werden. Örtlich zuständig ist der Sozialhilfeträger, der bis zum Tod des Verstorbenen die Sozialhilfegewährt hat, sonst derjenige, in dessen Bezirk der Sterbeort liegt.

Welche Leistungen übernommen werden, ist von Kommune zu Kommune verschieden.
Das Sozialamt Nürnberg übernimmt für mittellose Bürger die Kosten eines freien Trauerredners bis zu einer Höhe von max. 175 Euro.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • dass der/die Verstorbene konfessionslos war
  • dass derjenige, der für die Bestattung zu sorgen hat, mittellos ist
Oben angegebene Honorar-Angaben gelten in einem Umkreis von 50 km.
Prinzipiell kann ich Ihren Auftrag auch darüber hinaus annehmen.
Dann müsste ggf. über Spesen gesprochen werden.